Altersheim, Seniorenheim in Geilenkirchen, Baesweiler und Übach-Palenberg gesucht? Wir empfehlen das Modell Seniorenwohngemeinschaft!
Am 18.12.2015 war es endlich soweit. Wir erhielten unsere Anerkennung als selbstbestimmte Wohngemeinschaft vom Kreis Heinsberg. Nun werden Sie sich dafür interessieren, was Sie die Unterbringung eines Pflegebedürftigen nun kostet. Wichtig ist:
Der Wohngruppenzuschlag stellt kein Kostenfaktor dar. Er ist eine Zuwendung an Sie privat den Sie beantragen können
Also: Sie müssen nichts bezahlen, Sie bekommen etwas von der Pflegeversicherung erstattet.
Wenn Sie den Pflegegrad an uns abgetreten haben ( Sie bekommen dann keine Pflegegeld mehr ), dann kommen die nachfolgen Kosten auf Sie zu
Unsere Preise für 2024
Bei Pflegegrad 1 unterbreiten wir Ihnen auf Basis des realen Pflegeaufwands gerne ein individuelles Angebot. Eine Pauschalisierung ist für den Pflegegrad 1 Aufgrund der individuellen Leistungsauswahl nicht sinnvoll !
Bei Pflegegrad 2 ist der Eigenanteil der Pflege 1.727,00 €, der private Gesamtaufwand beläuft sich auf 2.745,33 € ohne Wohngruppenzuschlag ! Im Gesamtaufwand sind immer die Kosten für Wohnraum und Verpflegung mit enthalten !!
In der unteren Aufstellung erfahren Sie, was es mit dem Wohngruppenzuschlag auf sich hat.
Bei Pflegegrad 3 und 4 beträgt der Eigenanteil für die Pflege 1425,00 € . Die Pflegekasse bezahlt jetzt mehr. Dadurch senkt sich Ihr Eigenanteil. Ihr privater Gesamtaufwand beläuft sich auf 2443,33 € ohne Wohngruppenzuschlag.
Wer rechnen kann, ……..
kommt an uns nicht vorbei !
„Eine vernünftige Kalkulation ist kein Hexenwerk!“
Und jetzt kommt der Clou !
Da im Pflegegrad 5 die Pflegeversicherung noch einmal die Sachleistungen aufstockt, bleibt Ihr Eigenanteil der Gleiche.
Ja, Sie lesen richtig, es kostet keinen Cent mehr !
Wir als Pflegeverein haben diese Preise mit dem Pflegedienst AHK Herbert von Berg vereinbart. Grundsätzlich sind Sie allerdings in der Wahl Ihres Pflegedienstes frei. Sollten Sie sich für einen anderen Anbieter entscheiden, müssen Sie mit diesem Pflegedienst selber verhandeln.
Bitte bedenken Sie, in diesem Fall muss dieser Pflegedienst eine „rund um die Uhr Pflege“ sicherstellen können.
Die Tabelle am Ende dieser Seite erleichtert den Überblick. Lesen Sie auch bitte den Absatz unter dieser Tabelle. Der könnte für Sie ausschlaggebend sein !
Was können Sie tun, wenn Sie schon in einem Heim leben, aber wechseln möchten. Nun, dann gilt:
Mit uns sind Sie nicht allein
Wir erledigen mit Ihnen alle anfallenden Formalitäten und sind auch gerne bei der Kündigung behilflich.
Pflegegrad 2
Hoher Eigenanteil!- 1.727 € Pauschale
- 630 € Miete
- 19,43 € /Tag Verpflegung
- – 214 € Wohngruppen zuschlag
Pflegegrad 3
Eigenanteil sinkt!- 1425 € Pauschale
- 630 € Miete
- 19,43 € /Tag Verpflegung
- – 214 € Wohngruppen zuschlag
Pflegegrad 4
Zuschüsse steigen!- 1425 € Pauschale
- 630 € Miete
- 19,43 € /Tag Verpflegung
- – 214 € Wohngruppen zuschlag
Pflegegrad 5
Zuschüsse steigen!- 1425 € Pauschale
- 630 € Miete
- 19,43 € /Tag Verpflegung
- – 214 € Wohngruppen zuschlag
Bewohner einer selbstbestimmten Wohngemeinschaften haben Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag. Diese Zuwendung liegt zur Zeit bei 214 € und wird an SIE ausgezahlt. Faktisch können Sie diesen Betrag also von den Gesamtaufwendungen abziehen. In unserer Darstellung haben wir das für Sie berücksichtigt. Das ist eine wirklich hohe Kostenersparnis im Vergleich zu einem klassischen Heim. Bevor Sie sich also für eine Unterbringungsform entscheiden, kommen Sie vorbei,
denn der Weg wird sich lohnen.
Ihre Eltern haben sich sicher nicht Ihr ganzes Leben lang krumm gelegt, damit danach alles für ein Altersheim drauf geht.
Stimmt doch, oder ?!
Ran ans Telefon unter 02451 / 941 943 ! Fragen kostet schließlich nichts !